Auslandsreisekrankenschutz

Auslandskrankenversicherung
Immer wieder geraten Urlauber oder Reisende mit längeren Aufenthaltsdauern im Ausland in die prekäre Situation, hohe Arzt- oder Krankenhauskosten aus eigener Tasche begleichen zu müssen. Irrtümlicherweise gehen immer noch sehr viele Menschen davon aus, dass die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, bei der Sie als Versicherungsnehmer angemeldet sind, für die Kosten einer medizinischen Versorgung im Ausland aufkommt.

Reiseversicherung
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer im Ausland für die entstehenden Kosten Ihrer medizinischen Versorgung aufkommt? Wer bezahlt die Rechnungen für Arzt, Krankenhaus und Medikamente, wenn Sie dringend Hilfe benötigen? Bis heute gehen viele Menschen davon aus, dass die in Deutschland ansässigen gesetzlichen Krankenkassen für derartige Versorgungen aufkommen müssen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sie müssen im Ausland Selbst für Behandlungskosten aller Art aufkommen und alles aus eigener Tasche bezahlen.

Reiserücktrittsversicherung
Wenn Sie Ihre Urlaubsreise buchen, sollten Sie gleichzeitig eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen. Zu dieser Erkenntnis kommen immer mehr Reisende, die auf der sicheren Seite sein wollen und sich gegen unerwartete Ereignisse schützen möchten. Eine plötzlich auftretende Krankheit oder ein schwerer Unfall können leider immer den lang ersehnten Urlaub zunichte machen. Sollten Sie dann Ihren Urlaub nicht antreten können und über keine Reiserücktrittsversicherung verfügen, müssen Sie selbst für die anfallenden Reisekosten mitsamt eventuellen Stornierungsgebühren aufkommen – obwohl Sie die Reise nicht antreten.